Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
Experten
· 1 901 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 901 Betriebe passend zur Suche „Fassadenbau“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Maler und Anstreicher mit 1 864 Betrieben, Baumeister mit 211 Betrieben und Bodenleger mit 206 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 531 Betrieben, Niederösterreich mit 331 Betrieben und Oberösterreich mit 282 Betrieben vorn.
- Baumeister · Maler und Anstreicher
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 9 GewO 1994
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk)
- Gas- und Sanitärtechnik · Installateur · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Gas- und Wasserleitungsinstallateure (§ 209 GewO 1994) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Zentralheizungsbauer verbunden mit Lüftungsanlagenbauer (§ 94 Z 15 GewO 1994), eingeschränkt auf eine Leistung bis einschließlich 150KW
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Schilderherstellung, eingeschränkt auf Vollverklebung, CarWrapping, Lackschutz und Flächenwerbung auf Fahrzeugen
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk), gemäß § 94 Ziff. 47 GewO 1994
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler (Zimmermaler- und Anstreicher) -gewerbe
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994 i.d.g.F., eingeschränkt auf Korrosions- und Bautenschutz
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Platten und Fliesenleger · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Keramiker verbunden mit Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) · und 1 weitere
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 lit a Ziffer 8 GewO 1994, verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Verputzarbeiten







