Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) eingeschränkt auf Ausmalen von Innenräumen · Tischler; Bootbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk) gemäß § 94 Z. 71 GewO 1994, eingeschränkt auf Tischler beschränkt auf die Montagetätigk
Experten
· 1 864 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 864 Betriebe passend zur Suche „Maler und Anstreicher“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Maler und Anstreicher mit 1 864 Betrieben, Bodenleger mit 206 Betrieben und Baumeister mit 197 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 527 Betrieben, Niederösterreich mit 330 Betrieben und Oberösterreich mit 273 Betrieben vorn.
- Maler und Anstreicher · Tischler
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994, Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Gärtner · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Gärtner (Handwerk) gemäß § 94 Z 24 GewO 1994, eingeschränkt auf den Hecken- und Strauchschnitt auf Liegenschaften, die im Rahmen des Hausmeistergewerbes betreut · Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z 47 GewO 1994, eingeschränkt auf das Malen von Innenwänden und Ausbesserungsarbeiten an Außenwänden und das Anbring
- Baumeister · Maler und Anstreicher · Platten und Fliesenleger
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Platten- und Fliesenleger
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994 · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi, Linoleum sowie textilen Belägen
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk)
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem. § 94 Z. 47 GewO 1994
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z 47 GewO 1994
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem.§ 94 Z.51 GewO.1973
- Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) gem. § 94 Z. 67 GewO 1994, eingeschränkt auf Trockenausbau
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, eingeschränkt auf den Korrosionsschutz und die Bodenmarkierung
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler (Zimmermaler und Anstreicher) · Verlegung von Kunststoffbodenbelägen in Bahnen und Fliesen sowie Linoleum · Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994, eingeschränkt auf die Ausführung von Wärmedämmfassaden im Mittelschicht- und Dickschichtverfahren
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Tischler · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Malergewerbe (Zimmermaler- und Anstreicher) · Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk) · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen · und 1 weitere
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher · Baugewerbetreibender,eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, weiters eingeschränkt auf den Kleinhausbau bis max. 150 m2 Nutzfläche








