Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
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· 1 864 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 864 Betriebe passend zur Suche „Maler und Anstreicher“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Maler und Anstreicher mit 1 864 Betrieben, Bodenleger mit 206 Betrieben und Baumeister mit 197 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 527 Betrieben, Niederösterreich mit 330 Betrieben und Oberösterreich mit 273 Betrieben vorn.
- Maler und Anstreicher
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z 47 GewO 1994, eingeschr-änkt auf Korrosions- und Brandschutz sowie eingeschränkt auf das Einf-ärben von Holzbeton
- Abdichtung & Schwarzdecker · Baumeister · Bodenleger · Elektriker · Gas- und Sanitärtechnik · Installateur · + 1 weitere
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik · Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik, Lüftungstechnik (Handwerk) · und 4 weitere
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Baumeister · Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderhersteller gemäß § 94 Ziffer 8 GewO 1994 · Bodenleger gemäß § 94 Ziffer 1 GewO 1994, eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum so · Baumeister gemäß § 99 GewO 1994 (ruhend)
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Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem. § 94 Z.51 Gew0 1973
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 51 GewO 1973
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (verbundenes Handwerk)
- Baumeister · Maler und Anstreicher · Platten und Fliesenleger
Gewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe · Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994 · Platten- und Fliesenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 38 GewO 1994
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Ziffer 51 GewO 1973
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Schilderherstellung verbunden mit Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer (verbundenes Handwerk)
- Gas- und Sanitärtechnik · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Gas- und Sanitärtechnik · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Schilderherstellung, eingeschränkt auf die Herstellung von Schildern mittels Graviermaschine und Schablonendruck
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk), eingeschränkt auf Maler
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Gewerbeberechtigungen: Schilderherstellung (Handwerk), eingeschränkt auf die Herstellung von Beschriftungen für Autos, Auslagen, Messestände, Displays und dergleichen sowie Werbemitte
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)







