Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk, ausgenommen Estrichverlegung · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Verspachteln von Gipskartonwänden
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· 1 864 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 864 Betriebe passend zur Suche „Maler und Anstreicher“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Maler und Anstreicher mit 1 864 Betrieben, Bodenleger mit 206 Betrieben und Baumeister mit 197 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 527 Betrieben, Niederösterreich mit 330 Betrieben und Oberösterreich mit 273 Betrieben vorn.
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Trockenbau
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Ziffer 8 Gewerbeordnung 1994
- Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer, eingeschränkt auf Trockenausbauer
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Lackierer gemäß § 94 Ziffer 46 GewO 1973, beschränkt auf das Pulverbeschichten
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gem. § 94 Z 47 GewO 1994
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (§ 94 Z 47 GewO 1994) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Baumeister · Elektriker · Gärtner · Gas- und Sanitärtechnik · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik · Gärtner · Gas- und Sanitärtechnik · und 3 weitere
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Elektriker · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechniker (§ 210 GewO 1994) · Schilderhersteller ( § 94 Z. 93 GewO 1973)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994, eingeschränkt auf Straßen und Parkplatzmarkierungen
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreichergewerbe gemäß § 94 lit.a Z.9 GewO 1994





