Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Ziffer 51 GewO 1973, eingeschränkt auf Straßenmarkierungsarbeiten
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· 1 864 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 1 864 Betriebe passend zur Suche „Maler und Anstreicher“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Maler und Anstreicher mit 1 864 Betrieben, Bodenleger mit 206 Betrieben und Baumeister mit 197 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 527 Betrieben, Niederösterreich mit 330 Betrieben und Oberösterreich mit 273 Betrieben vorn.
- Maler und Anstreicher
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (§ 94 Z.8 GewO 1994)
- Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Lackierer verbunden mit Maler und Anstreicher; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk) · Tischler, verbunden mit Modellbauer, Bootbauer, Binder, Drechsler, Bildhauer (Handwerk), eingeschränkt auf Sanierungsarbeiten(Einschränkung wirksam ab:12.01.201
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Abrissunternehmen · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Tischler gemäß § 94 Z 78 GewO 1973
- Baumeister · Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Maurermeistertätigkeiten
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger, ausgenommen Estrichhersteller · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Baumeister · Dachdecker · Elektriker · Gas- und Sanitärtechnik · Holzbaumeister & Zimmerer · Installateur · + 3 weitere
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Dachdecker (Handwerk) · Dachdecker gemäß § 94 lit.a Z.4 GewO 1994 · und 9 weitere
- Baumeister · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten im Hochbau · Baumeister (ruhend)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf Maler und Anstreicher, be
- Bodenleger · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994; · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss







