Experten
· 2 761 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 2 761 Betriebe passend zur Suche „Tischler“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Tischler mit 2 759 Betrieben, Holzbaumeister & Zimmerer mit 95 Betrieben und Baumeister mit 87 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Oberösterreich mit 587 Betrieben, Niederösterreich mit 488 Betrieben und Steiermark mit 407 Betrieben vorn.
KI-generiertTischlerTTischlermeister Thomas Harlander GmbH
Gewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z. 21 GewO 1994, im Standort eingeschränkt auf Bürotätigkeit und Montage
- Holzbaumeister & Zimmerer · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Holzbau-Meister · Tischler (Handwerk) gemäß § 94 Z 71 GewO 1994 verbunden mit Modellbauer, Bootbauer, Binder, Drechsler, Bildhauer
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
- Baumeister · Holzbaumeister & Zimmerer · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Holzbau-Meister · Tischler
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischlergewerbe gemäß § 94 Ziff. 78 der Gewerbeordnung 1973
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler, verbunden mit Modellbauer und Bootbauer
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Drechsler, eingeschränkt auf die Erzeugung von Sprossen und Gitterbetten · Tischler (Handwerk), eingeschränkt auf die Erzeugung von Holzwaren und Lohnfertigung
- Bodenleger · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie textilen Belägen, eingeschränkt auf das Verlegen von Kunstst
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler, eingeschränkt auf die Montage von Fenstern und Türen
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z.38 GewO 1973
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler, eingeschränkt auf das Verleimen und Keilzinken von Holzbauteilen
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z. 78 GewO 1973




