Gewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootbauer (§ 94 Z 21 GewO 1994)
Experten
· 2 761 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 2 761 Betriebe passend zur Suche „Tischler“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Tischler mit 2 759 Betrieben, Holzbaumeister & Zimmerer mit 95 Betrieben und Baumeister mit 87 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Oberösterreich mit 587 Betrieben, Niederösterreich mit 488 Betrieben und Steiermark mit 407 Betrieben vorn.
- Tischler
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z.37 GewO 1994, eingeschränkt auf den Bürobetrieb
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler gem. § 94 Z.78 Gew0 1973
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z 78 GewO 1973
- Maler und Anstreicher · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (§ 94 Z 51 GewO 1973) · Tischler (§ 94 Z 78 GewO 1973)
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler, eingeschränkt auf die Montage von Fenstern und Türen
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Z. 37 GewO 1994
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Fabriksmäßige Erzeugung von Särgen
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
- Bodenleger · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen · Tischler gemäß § 94 Z. 21 GewO 1994 i.d.g.F., eingeschränkt auf das Verlegen von Holzparkettböden sowie deren Oberflächenbehandlung
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler gem. § 94 Ziffer 21 GewO 1994, verbunden mit Modellbauer; Bootbauer
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler gemäß § 94 Ziffer 78 GewO 1973
- Glaser · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Glaser, beschränkt auf die Verglasung der in der eigenen Tischlerwerkstätte angefertigten Fensterrahmen und die Durchführung von Reparaturen an solchen Fenstern · Tischler (§ 94 Z. 78 GewO 1973)
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler (§ 94 Z 71 GewO 1994)





