Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
Experten
· 964 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 964 Betriebe passend zur Suche „Trockenbau“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Trockenbau mit 957 Betrieben, Maler und Anstreicher mit 136 Betrieben und Abdichtungsunternehmen & Schwarzdecker mit 105 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 281 Betrieben, Steiermark mit 200 Betrieben und Oberösterreich mit 123 Betrieben vorn.
- Abrissunternehmen · Trockenbau
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Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
- Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
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Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
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Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) gemäß § 94 Z. 67 GewO 1994
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Platten und Fliesenleger · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (§ 94 Z 2 GewO 1994) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller (§ 94 Z 8 GewO 1994) · Platten- und Fliesenleger verbunden mit Keramiker (verbundenes Handwerk) · und 1 weitere
- Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf maschinelle Verputze
- Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk) gemäß § 94 Z. 67 GewO 1994,eingeschränkt auf Trockenausbau
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Gewerbeberechtigungen: Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk)
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Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994 · Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994 · Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk) gemäß § 94 Z. 67 GewO 1994
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Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (§ 94 Z 1 GewO 1994) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller (§ 94 Z 8 GewO 1994) · Stuckateure und Trockenausbauer
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Gewerbeberechtigungen: Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer und die Montage vorgefertigter Stukkprofile
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Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
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Gewerbeberechtigungen: Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk)
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Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Maschinenputz








