Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk)
Experten
· 964 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 964 Betriebe passend zur Suche „Trockenbau“. Vertreten sind 23 Gewerke, am stärksten Trockenbau mit 957 Betrieben, Maler und Anstreicher mit 136 Betrieben und Abdichtungsunternehmen & Schwarzdecker mit 105 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 281 Betrieben, Steiermark mit 200 Betrieben und Oberösterreich mit 123 Betrieben vorn.
- Abdichtung & Schwarzdecker · Trockenbau
- Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 9 GewO 1994 · Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994 i.d.g.F., eingeschränkt auf Trockenausbau
- Abdichtung & Schwarzdecker · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Maschinenputz · Wärme- Kälte- Brandschutztechnik, eingeschränkt auf Wärmedämmverbundsysteme
- Abdichtung & Schwarzdecker · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk) · Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994 i.d.g.F., eingeschränkt auf die Anbringung von Innen- und Außenputz
- Tischler · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) · Tischler, eingeschränkt auf die Verlegung von Parkettfußböden, Vinylböden und Teppichböden
- Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk)
- Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf den Trockenausbau
- Baumeister · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Verspachteln von bereits montierten Gipskartonplatten · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) · Baugewerbetreibender gemäß § 94 Ziffer 5 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten und weiters eingeschränkt auf Neu- und Umbauten von Gebäuden bis i (ruhend)
- Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 a Z 7 Gewerbeordnung 1994
- Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
- Bodenleger · Schlosser und Stahlbau · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
- Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stukkateur und Trockenausbauer gemäß § 94 Z.8 GewO 1994, eingeschränktauf den trockenen Innenausbau
- Elektriker · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk) · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation von Starkstromanlagen und -einrichtigungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spannung, di
- Abdichtung & Schwarzdecker · Baumeister · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Maschinenputz · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk), eingeschränkt auf die Errichtung von Vollwärmeschutzfassaden
- Bodenleger · Maler und Anstreicher · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
- Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf den Innenausbau und die Ausführung von Putzen aus mineralischen Stoffen und Kunststoffen
- Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) gemäß § 94 Z. 67 GewO 1994










