KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
