KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie z.B. Fliesen, Türstöcken, Fensterstöcken, Fußb
188 Abrissunternehmen-Betriebe in Österreich, verteilt auf 76 Bezirke in 9 Bundesländern, 87 davon sind Meisterbetriebe (46 %), 188 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 44,4 % (Jahresabschlüsse bis 2025, 139 Betriebe), die 139 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 6,5 Mrd. € Bilanzsumme (Median 1,6 Mio. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 22.9.2026.
· 189 Treffer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie z.B. Fliesen, Türstöcken, Fensterstöcken, Fußb
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen, im Standort eingeschränkt auf den Bürobetrieb
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z 65 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 31 Abs. 3 GewO 1994 i.V.m. § 1 Z. 7 VBGBl.Nr. II/11/19-98
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Konzession zum Betrieb von Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z 7 der 1. Teilgewerbe-Verordnung, BGBl. II Nr. 11/1998 (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd