KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufstellung von Lüftungsanlagen (einschließlich Klimaanlagen) der Oberstufe (§ 103 Abs.1 lit. a Z.4 GewO 1973) · Aufstellung von Niederdruckzentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen der Oberstufe und von Hochdruckzentralheizungsanlagen (§ 103 Abs.1 lit.a Z.6 G · Elektroinstallation der Unterstufe (§ 167 GewO 1973) · und 2 weitere









