KI-generiertGewerbeberechtigungen: Lackierer verbunden mit Maler und Anstreicher; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
330 Maler und Anstreicher-Betriebe in Niederösterreich, verteilt auf 24 Bezirke, 307 davon sind Meisterbetriebe (93 %), 330 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 41,5 % (Jahresabschlüsse bis 2025, 207 Betriebe), die 207 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 435,0 Mio. € Bilanzsumme (Median 422 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 23.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderhersteller gemäß § 94 lit. a Ziffer 8 Gew.O.19 4
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 lit.a Z.9 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) eingeschränkt auf das anbringen von Wärmever
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 51 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (§ 94 Z. 47 GewO 1994)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (§ 94 Z. 47 GewO 1994)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994(Erweiterung wirksam ab:14.06.2010) · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 51 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, diese eingeschränkt auf Betoninstandsetzung, Injektionsarbeiten und Beschichtung auf Betonoberf