KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
131 Maler und Anstreicher-Betriebe in Salzburg, verteilt auf 6 Bezirke, 114 davon sind Meisterbetriebe (87 %), 131 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 52,8 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 94 Betriebe), die 94 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 214,8 Mio. € Bilanzsumme (Median 837 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 22.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung(Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem. § 94 Z.51 Gew0 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994; · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) gem. § 94 Z. 47 GewO 1994 · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) gem. § 94 Z. 47 GewO 1994;
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk), eingeschränkt auf Ausbesserungen an Türen u
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994, Malergewerbe
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher verbunden mit Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994 · Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk) gemäß § 94 Z. 67 GewO 1994, eingeschränkt auf Trockenausbauer
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem. § 94 Z.9 Gew0 1994