KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994 verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung
1 863 Maler und Anstreicher-Betriebe in Österreich, verteilt auf 115 Bezirke in 9 Bundesländern, 1 712 davon sind Meisterbetriebe (92 %), 1 863 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 43,0 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 1 174 Betriebe), die 1 174 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 6,6 Mrd. € Bilanzsumme (Median 540 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 24.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994 verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Gas- und Sanitärtechnik · Maler und Anstreicher · Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung oder der Spann
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schmiede gemäß § 94 Z. 11 GewO 1994, beschränkt auf die Fertigung von Warnleitanhängern · Asphaltierer · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994, eingeschränkt auf die Markierung und das Beschichten von Verkehrsflächen · und 2 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Malergewerbe · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem. § 94 Ziffer 8 GewO 1994 · Baumeister gemäß § 99 GewO 1994 (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Maler und Anstreicher, eingeschränkt auf das Aufbringen von Bodenmarkierungen
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher (§ 94 Z. 51 GewO 1973)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser · Spengler verbunden mit Kupferschmiede (verbundenes Handwerk) · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler- und Anstreichergewerbe
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Dachdecker (Handwerk) · Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer (Handwerk) · und 7 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen · Schilderherstellung (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler- und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung verbunden mit Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)