KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
1 863 Maler und Anstreicher-Betriebe in Österreich, verteilt auf 115 Bezirke in 9 Bundesländern, 1 712 davon sind Meisterbetriebe (92 %), 1 863 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 43,0 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 1 174 Betriebe), die 1 174 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 6,6 Mrd. € Bilanzsumme (Median 540 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 24.9.2026.
· 1 864 Treffer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 51 GewO 1973
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 lit.a Z.9 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 51 Gew0 1973 · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie von textilen Belägen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffier-er, Schilderhersteller (§ 94 Z. 8 GewO 1994)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schildermalergewerbe
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung verbunden mit Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 8 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Hochbauten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, beschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen undSpalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie vontextilen Belägen · Maler und Anstreicher · Stukkateure und Trockenausbauer, eingeschränkt auf Verputzarbeiten sowie Montage von Mineralfaser- und Gipskartondecken sowie von nichttragenden Gipskartonständ
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem. § 94 Z. 47 GewO 1994