KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gem. § 94 lit a Ziffer 9 GewO 1994 i.d.g.F.
1 863 Maler und Anstreicher-Betriebe in Österreich, verteilt auf 115 Bezirke in 9 Bundesländern, 1 712 davon sind Meisterbetriebe (92 %), 1 863 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 43,0 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 1 174 Betriebe), die 1 174 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 6,6 Mrd. € Bilanzsumme (Median 540 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 24.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Maler und Anstreicher (Handwerk), einschränkt auf technische Anstriche und Beschichtungen auf Basis der Richtlinien des Österreichischen Betonvereines zum Schut · Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik verbunden mit Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) · und 4 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abdichter gegen Feuchtigkeit und Druckwasser · Maler und Anstreicher (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer, Schilderhersteller (§ 94 Z. 8 GewO 1994)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung verbunden mit Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer gemäß § 94 Z 47 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher; verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler- und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) gemäß § 94 Z. 47 GewO 1994, eingeschränkt auf Maler und
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung verbunden mit Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer (verbundenes Handwerk)
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