Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
Experten
· 189 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 189 Betriebe passend zur Suche „Abrissunternehmen“. Vertreten sind 22 Gewerke, am stärksten Abrissunternehmen mit 189 Betrieben, Baumeister mit 95 Betrieben und Abdichtungsunternehmen & Schwarzdecker mit 13 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 49 Betrieben, Niederösterreich mit 45 Betrieben und Tirol mit 32 Betrieben vorn.
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- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe · Sprengungsunternehmen gemäß § 127 Z 3 GewO 1994
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Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen, eingeschränkt auf Sprengarbeiten bei Forststraßen, Wurzelstocksprengung sowie Sprengung in Steinbrüchen
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z. 65 GewO 1994, eingeschränkt auf Lawinensprengungen zur Abwendung von Gefahren (Siedlungsräume, Baustellen und Tourismusgebie
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Gewerbeberechtigungen: Konzession zum Betriebe eines Sprengungsunternehmens gemäß § 150 GewO 73 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z 7 1. Teilgewerbe-Verordnung
- Abrissunternehmen · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mitdem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie z.B. Fliesen, Türstöcken, Fensterstöcken, Fußbö · Tischler, eingeschränkt auf Reparatur, Wartung und Service von Fenstern und Türen
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Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 198 der Gewerbeordnung 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z. 7 TeilGewVO
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Gewerbeberechtigungen: Montage und Demontage sowie Einschäumen von vorgefertigten Fenstern und Türen mit Ausnahme von Brandschutz- und Sicherheitstüren in bestehende Maueröffnungen mi
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Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Sprengungsunternehmen
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Gewerbeberechtigungen: Betrieb eines Sprengungsunternehmens
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Gewerbeberechtigungen: Abbruchunternehmen, eingeschränkt auf den Abbruch von eingeschoßigen Bauwerken (§ 6 Z.3 GewO 1973)
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Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Sprengungsunternehmen
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Gewerbeberechtigungen: Demolierung und Demontage von Maschinen und Eisenkonstruktionen mit Ausschluß jeder Tätigkeit, die in den Berechtigungsumfang eines hand- werksmäßigen oder konz
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Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe · Sprengungsunternehmen
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z 65 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z 7 der 1. Teilgewerbe-Verordnung, BGBl. II Nr. 11/1998


