Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie z.B. Fliesen, Türstöcken, Fensterstöcken, Fußb
Experten
· 189 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 189 Betriebe passend zur Suche „Abrissunternehmen“. Vertreten sind 22 Gewerke, am stärksten Abrissunternehmen mit 189 Betrieben, Baumeister mit 95 Betrieben und Abdichtungsunternehmen & Schwarzdecker mit 13 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 49 Betrieben, Niederösterreich mit 45 Betrieben und Tirol mit 32 Betrieben vorn.
- Abrissunternehmen
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen, im Standort eingeschränkt auf den Bürobetrieb
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z 65 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 31 Abs. 3 GewO 1994 i.V.m. § 1 Z. 7 VBGBl.Nr. II/11/19-98
- Abrissunternehmen · Gas- und Sanitärtechnik · Installateur · Tischler
Gewerbeberechtigungen: Gas- und Sanitärtechnik · Heizungstechnik · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · und 1 weitere
- Abrissunternehmen · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Konzession zum Betrieb von Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z 7 der 1. Teilgewerbe-Verordnung, BGBl. II Nr. 11/1998 (ruhend)
- Abrissunternehmen · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd


