Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Experten
· 189 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 189 Betriebe passend zur Suche „Abrissunternehmen“. Vertreten sind 22 Gewerke, am stärksten Abrissunternehmen mit 189 Betrieben, Baumeister mit 95 Betrieben und Abdichtungsunternehmen & Schwarzdecker mit 13 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 49 Betrieben, Niederösterreich mit 45 Betrieben und Tirol mit 32 Betrieben vorn.
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Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
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Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
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Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau · Sprengungsunternehmen, eingeschränkt auf Bohrungen, sowie Sprengungen im Straßenbau und Steinbrüchen · Sprengungsunternehmen, eingeschränkt auf Sprengungen und Bohrungen im Straßenbau und Steinbrüchen
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Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
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Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
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Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
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Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen (§ 127 Z 3 GewO 1994) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Ziffer 7 Teilgewerbe-Verordnung
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Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z 65 GewO 1994
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Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mitdem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböde
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Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau (Teilgewerbe)
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Abbruch von eingeschoßigen baulichen Anlagen, soweit keine Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind
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Gewerbeberechtigungen: Konzession zum Betrieb von Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Abbruch- und Demolierungsgewerbe, eingeschränkt auf den Abbruch von ebenerdigen Bauwerken mit und ohne Maschinen, soweit nicht besondere Sicherheitsvorkehrungen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf den Abbruch von ebenerdigen Bauwerken mit oder ohne Maschinen, soweit nicht b · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Abdichtung & Schwarzdecker · Abrissunternehmen · Baumeister · Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag), unter Ausschluss der den Bodenlegern, Malern, Anstr · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · und 1 weitere
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Festerstöcke, Fußböde
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Baumeister (ruhend)
- Abrissunternehmen · Baumeister · Bodenleger · Dachdecker · Holzbaumeister & Zimmerer · Platten und Fliesenleger
Gewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe gemäß § 157 der Gewerbeordnung 1973 · Dachdecker gemäß § 94 lit. a) Ziff. 4 der Gewerbeordnung 1994 · Platten- und Fliesenlegergewerbe · und 3 weitere
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Betrieb von Sprengungsunternehmen (§ 130 Z I GewO 1973) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Ziffer 7 Teilgewerbe-Verordnung
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd



