Gewerbeberechtigungen: Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
Experten
· 189 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 189 Betriebe passend zur Suche „Abrissunternehmen“. Vertreten sind 22 Gewerke, am stärksten Abrissunternehmen mit 189 Betrieben, Baumeister mit 95 Betrieben und Abdichtungsunternehmen & Schwarzdecker mit 13 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 49 Betrieben, Niederösterreich mit 45 Betrieben und Tirol mit 32 Betrieben vorn.
- Abdichtung & Schwarzdecker · Abrissunternehmen
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gem. § 94 Ziff. 65 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gem. § 1 Ziff. 7 1. Teilgewerbe-Verordnung
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Entfernung bzw. Demontage von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie z. B. Fliesen, Türstocken, Fensterstücken bzw. fest verschraubten Gegenst
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen (§ 127 Z 3 GewO 1994) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Ziffer 7 Teilgewerbe-Verordnung
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Abbruch von baulichen, eingeschoßigen Objekten, sofern keine Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Abrissunternehmen · Baumeister · Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechniker gemäß § 127 Z. 9 GewO 1994 · Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten im Bereich bergmännischer und ähnlicher Tiefbauarbeiten
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Konzession zum Betriebe eines Sprengungsunternehmens · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister · Gas- und Sanitärtechnik · Holzbaumeister & Zimmerer · Pflasterer und Asphaltierer · Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Metalltechnik für Land- und Baumaschinen · Pflasterer (Handwerk) · und 5 weitere
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abdichtung & Schwarzdecker · Abrissunternehmen · Baumeister · Bodenleger · Brunnenbau · Elektriker · + 2 weitere
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Elektrotechnik · Gas- und Sanitärtechnik · und 5 weitere
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Sprengungsunternehmen
- Abdichtung & Schwarzdecker · Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf Untertagebauarbeiten
- Abrissunternehmen · Baumeister · Dachdecker · Holzbaumeister & Zimmerer
Gewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 157 GewO 1973) · Betrieb eines Sprengungsunternehmens (§ 150 GewO 1973) · Dachdecker (Handwerk) gemäß § 94 Z.11 GewO 1994 · und 1 weitere
- Abrissunternehmen · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Stuckateure und Trockenausbauer, eingeschränkt auf Trockenausbauer




