Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z. 65 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
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· 189 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 189 Betriebe passend zur Suche „Abrissunternehmen“. Vertreten sind 22 Gewerke, am stärksten Abrissunternehmen mit 189 Betrieben, Baumeister mit 95 Betrieben und Abdichtungsunternehmen & Schwarzdecker mit 13 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 49 Betrieben, Niederösterreich mit 45 Betrieben und Tirol mit 32 Betrieben vorn.
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Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Sprengungsunternehmen
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie zB Fliesen, Türstöcken, Fensterstöcken, Fußböd
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Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
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Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z 65 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z. 7 Teilgewerbe-Verordnung
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Gewerbeberechtigungen: Sprengunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 99 GewO 1994 · Betrieb von Sprengungsunternehmen gemäß § 150 GewO 1973
- Abrissunternehmen · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau · Sprengungsunternehmen gemäß § 127 Z 3 GewO 1994, eingeschränkt auf Sprengungsarbeiten im Zuge eines Wegbaues bei Ausübung des freien Gewerbes Erdbewegungen
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Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Sprengungsunternehmen
- Abdichtung & Schwarzdecker · Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Konzession zur Ausübung des Gewerbes "Betrieb eines Sprengungsunternehmens" · Baugewerbetreibender gemäß § 94 Ziffer 5 Gewerbeordnung 1994, eingeschränkt auf den Berechtigungsumfang nach § 99 Abs. 1 Ziffer 3 Gewerbeordnung 1994
- Abrissunternehmen · Brunnenbau
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Brunnenmeister, eingeschränkt auf die Planung, Berechnung und Ausführung von Tiefenbohrungen aller Art (§ 94 Z. 5 GewO 1994)
- Abrissunternehmen · Baumeister · Elektriker · Gas- und Sanitärtechnik · Pflasterer und Asphaltierer · Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z 5 GewO 1994 · Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen · Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau verbunden mit Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handw · und 3 weitere
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Abbruchgewerbe, eingeschränkt auf eingeschoßige Bauten (ebenerdig) unter Ausschluß jeder an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit
- Abrissunternehmen · Baumeister · Kran, Arbeitsbühnen und Transport
Gewerbeberechtigungen: Spediteure einschließlich der Transportagenten · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
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Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z. 65 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
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Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z 65 GewO 1994



