Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
Experten
· 189 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 189 Betriebe passend zur Suche „Abrissunternehmen“. Vertreten sind 22 Gewerke, am stärksten Abrissunternehmen mit 189 Betrieben, Baumeister mit 95 Betrieben und Abdichtungsunternehmen & Schwarzdecker mit 13 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 49 Betrieben, Niederösterreich mit 45 Betrieben und Tirol mit 32 Betrieben vorn.
- Abrissunternehmen · Baumeister
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z.7 Teilgewerbe-Verordnung · Sprengungsunternehmen gemäß § 127 Z.3 GewO 1994, eingeschränkt auf Gesteinssprengungen
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Betrieb von Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten und weiters eingeschränkt auf Abbrucharbeiten von Gebäuden mit max. drei Geschoßen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Sprengunternehmer, ausgenommen Bauwerks- und Bauteilsprengung sowie Metall- und Lawinensprengung · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau · und 1 weitere
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen
- Abdichtung & Schwarzdecker · Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
- Abrissunternehmen · Baumeister · Holzbaumeister & Zimmerer
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gem. § 157 GewO 1973 · Betrieb von Sprengungsunternehmen gem. § 150 GewO 1973 · Zimmermeister
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 157 GewO 1973) · Sprengsunternehmen (§ 150 GewO 1973)
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Baumeister (ruhend)
- Abrissunternehmen · Baumeister · Gas- und Sanitärtechnik
Gewerbeberechtigungen: Gas- und Sanitärtechnik · Sprengungsunternehmen gem. § 94 Z 65 GewO 1994 · Baugewerbetreibender gemäß § 94 Ziffer 5 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Montage von Fenster und Türen mit Ausnahme von Brandschutz- und Sicherheitstüren in die bereits vorgesehenen Maueröffnungen mit und ohne Blindstock
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Abbruchgewerbe · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Betrieb von Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Ziffer 7 Teilgewerbe-Verordnung



