Experten
· 189 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 189 Betriebe passend zur Suche „Abrissunternehmen“. Vertreten sind 22 Gewerke, am stärksten Abrissunternehmen mit 189 Betrieben, Baumeister mit 95 Betrieben und Abdichtungsunternehmen & Schwarzdecker mit 13 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Wien mit 49 Betrieben, Niederösterreich mit 45 Betrieben und Tirol mit 32 Betrieben vorn.
- Abrissunternehmen · Baumeister · Gärtner
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gem. § 94 Ziff. 5 GewO 1994 · Gärtner, eingeschränkt auf Baumpflege und Baumsanierung · Sprengungsunternehmen, eingeschränkt auf Sprengarbeiten im Zuge der Errichtung von Forststraßen
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Ziffer 65 GewO 1994 i.d.g.F. · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Ziffer 7 der 1. Teilgewerbeverordnung BGBl.II Nr.11/1998
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Konzession zur Ausübung des Gewerbes "Betrieb von Sprengungsunternehmen" · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Zifer 7 Teilgewerbe-Verordnung
- Abrissunternehmen · Baumeister · Brunnenbau
Gewerbeberechtigungen: Baumeister gemäß § 94 Z 5 GewO 1994 · Brunnenmeister · Sprengungsunternehmen
KI-generiertAbrissunternehmen · BaumeisterRRSK-Gebrüder Ragginger Sand- und Kies- gewinnung Gesellschaft m.b.H.
MeisterGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 127 Z. 3 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Abdichtung & Schwarzdecker · Abrissunternehmen · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister · Holzbaumeister & Zimmerer · Platten und Fliesenleger · Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen: Baumeister · Brunnenmeister gemäß § 94 Z 5 GewO 1994 · Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau verbunden mit Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handw · und 3 weitere
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Trockenbau
Gewerbeberechtigungen: Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Betonbohren und -schneiden gemäß § 31 Abs. 3 GewO 1994 i.V.m. § 1 Z. 4 BGBl.Nr.II/11/1998 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 31 Abs. 3 GewO 1994 i.V.m. § 1 Z. 7 VBGBl.Nr. II/11/1998
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 127 Z. 3 GewO 1994 · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z 7 TeilGewVO
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
- Abdichtung & Schwarzdecker · Abrissunternehmen · Maler und Anstreicher · Platten und Fliesenleger
Gewerbeberechtigungen: Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Platten- und Fliesenleger verbunden mit Keramiker (verbundenes Handwerk) · und 1 weitere
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Abbruchgewerbe eingeschr. auf eingeschoßige Gebäude mit Ausnahme jene Tätigkeiten, die einen Befähigungsnachweis erfordern oder einem konzessionierten Gewerbe v
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie zB Fliesen, Türstöcken, Fensterstöcken, Fußböd
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke,Fensterstöcke, Fußböde



