Gewerbeberechtigungen: Schlosser gemäß § 94 Z 11 GewO 1994
Experten
· 37 150 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 37 150 Betriebe. Vertreten sind 24 Gewerke, am stärksten Baumeister mit 8 668 Betrieben, Elektriker mit 5 885 Betrieben und Schlosser und Stahlbau mit 4 942 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Niederösterreich mit 7 278 Betrieben, Oberösterreich mit 6 693 Betrieben und Wien mit 6 485 Betrieben vorn.
- Schlosser und Stahlbau
- Dachdecker · Spengler
Gewerbeberechtigungen: Dachdecker (Handwerk) · Spengler verbunden mit Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe hinsichtlich der Planung, Berechnung und Leitung von Bauten, Projektleitung und - steuerung
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlangen
- Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen: Landmaschinentechnik (Handwerk) gemäß § 94 Z. 59 GewO 1994 eingeschränkt auf den Auf- und Abbau von statisch geprüften Baukränen
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler, eingeschränkt auf Montagen und Ergänzungsarbeiten
- Dachdecker · Gas- und Sanitärtechnik · Spengler
Gewerbeberechtigungen: Dachdecker (Handwerk) · Spengler verbunden mit Kupferschmiede (verbundenes Handwerk) · Gas- und Sanitärtechnik, eingeschränkt auf Sanitärtechnik, eingeschränkt auf Reparaturdienst und Wartung von sanitären Verbrauchsgegenständen
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Lackierergewerbe
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
- Kran, Arbeitsbühnen und Transport
Gewerbeberechtigungen: Spediteure einschließlich der Transportagenten
- Abdichtung & Schwarzdecker
Gewerbeberechtigungen: Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk) eingeschränkt auf Vollwärmeschutz
- Aufzugsbau
Gewerbeberechtigungen: Maschinen- und Fertigungstechniker (§ 94 Z 15 GewO 1994)
- Abrissunternehmen · Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Abbruch- und Demolierungsgewerbe, eingeschränkt auf den Abbruch von ebenerdigen Bauwerken mit und ohne Maschinen, soweit nicht besondere Sicherheitsvorkehrungen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf den Abbruch von ebenerdigen Bauwerken mit oder ohne Maschinen, soweit nicht b · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Bodenleger
Gewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss














