Gewerbeberechtigungen: Platten- und Fliesenleger (Handwerk)
Experten
· 37 150 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 37 150 Betriebe. Vertreten sind 24 Gewerke, am stärksten Baumeister mit 8 668 Betrieben, Elektriker mit 5 885 Betrieben und Schlosser und Stahlbau mit 4 942 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Niederösterreich mit 7 278 Betrieben, Oberösterreich mit 6 693 Betrieben und Wien mit 6 485 Betrieben vorn.
- Platten und Fliesenleger
- Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen: Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
- Baumeister · Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Ausführung von Gebäuden (Um/Zu- und Neubau ) bis 200 m2 Nutzfläche; · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Betonsanierung
 aller Art, Fassadensanierung inklusive
 Wärmedämmverbundsystem
- Aufzugsbau
Gewerbeberechtigungen: Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, eingeschränkt auf Anschluss und Prüfung von elektrotechnischen Geräten an bestehende Elektroanschlüsse
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen: Erzeugung und Reparatur von für die Forstwirtschaft bestimmten Geräten und Maschinen im Rahmen des Schlossergewerbes
- Aufzugsbau
Gewerbeberechtigungen: Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung (Handwerk)
- Installateur
Gewerbeberechtigungen: Heizungstechnik, verbunden mit Lüftungstechnik (Handwerk)
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher, verbunden mit Lackierer, Vergolder und Staffierer und Schilderherstellung (Handwerk)
- Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen: Landmaschinentechniker gemäß § 94 lit. b) Ziff. 11 der Gewerbeordnung 1994
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Abrissunternehmen
Gewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Festerstöcke, Fußböde
- Pflasterer und Asphaltierer
Gewerbeberechtigungen: Pflasterer (§ 94 Z 4 GewO 1994)
- Aufzugsbau
Gewerbeberechtigungen: Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik (Handwerk), eingeschränkt auf Hydraulikverrohrungen
- Glaser · Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen: Schlossergewerbe · Glaserhandwerk, eingeschränkt auf die Verglasung von selbst herge- stellten Fenster- und Türkonstruktionen mit Isolierglas und unter Ausschluß des Rechtes zur A


















