Gewerbeberechtigungen: Schlosser gem. § 94 Z. 71 GewO. 1973
Experten
· 37 149 TrefferDas Experten-Verzeichnis auf ructec.com führt 37 149 Betriebe. Vertreten sind 24 Gewerke, am stärksten Baumeister mit 8 668 Betrieben, Elektriker mit 5 885 Betrieben und Schlosser und Stahlbau mit 4 942 Betrieben. Nach Firmensitz liegen Niederösterreich mit 7 277 Betrieben, Oberösterreich mit 6 693 Betrieben und Wien mit 6 485 Betrieben vorn.
- Schlosser und Stahlbau
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Kran, Arbeitsbühnen und Transport
Gewerbeberechtigungen: Spediteure einschließlich der Transportagenten
- Glaser · Schlosser und Stahlbau
Gewerbeberechtigungen: Schlosser gem. § 94 Z 11 GewO 1994 · Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer gemäß § 94 Ziffer 28 GewO 1994, eingeschränkt auf die Verglasung und Reparaturverglasung der in der eigenen Werkstätt
- Tischler
Gewerbeberechtigungen: Tischler verbunden mit Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
- Maler und Anstreicher
Gewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Elektriker · Klima und Lüftungstechnik
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik, unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen · Kälte- und Klimatechnik (Handwerk)
- Klima und Lüftungstechnik
Gewerbeberechtigungen: Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) gemäß § 94 Z. 37 GewO 1994
- Gärtner
Gewerbeberechtigungen: Gärtner, eingeschränkt auf Hydrokultur
- Platten und Fliesenleger
Gewerbeberechtigungen: Platten- und Fliesenleger (§ 94 Z 65 GewO 1973)
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten im Bereich Innenputz, Außenputz und Vollwärmeschutz
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z. 7 Teilgewerbe-Verordnung
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführenden Tätigkeiten
- Baumeister
Gewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf die Errichtung von Ein- und Zweitfamilienhäusern, sowie Trockenbau
- Elektriker
Gewerbeberechtigungen: Elektrotechnik gem. § 94 Z 16 GewO 1994 unter Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen











