KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z 65 GewO 1994
188 Abrissunternehmen-Betriebe in Österreich, verteilt auf 76 Bezirke in 9 Bundesländern, 87 davon sind Meisterbetriebe (46 %), 188 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 44,4 % (Jahresabschlüsse bis 2025, 139 Betriebe), die 139 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 6,5 Mrd. € Bilanzsumme (Median 1,6 Mio. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 22.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z 65 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau verbunden mit Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handw · Baugewerbetreibender eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten im Hochbau · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengarbeiten (Gelände) im Zusammenhang mit Straßenerrichtungsarbeiten · Montage und Einschäumen von vorgefertigten Fenstern und Türen mit Ausnahme von Brandschutz- und Sicherheitstüren in bestehende Maueröffnungen mit und ohne Blind
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen (§ 127 Z 3 GewO 1994) · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Ziffer 7 Teilgewerbe-Verordnung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau · Sprengungsunternehmen, eingeschränkt auf die Sprengung von Findlingen und Rekultivierungsarbeiten im Wegebau.
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke , Fußbö
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen, gemäß § 94 Z 65 GewO 1994
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau verbunden mit Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handw · Sprengungsunternehmen, im Standort eingeschränkt auf den Bürobetrieb
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abbruch- und Demolierungsgewerbe, eingeschränkt auf den Abbruch von ebenerdigen Bauwerken mit oder ohne Maschinen, soweit nicht besondere Sicherheitsvorkehrunge
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeistergewerbe (§ 157 GewO 1973) · Betrieb eines Sprengungsunternehmens (§ 150 GewO 1973) · Holzbau-Meister
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen gemäß § 94 Z. 65 GewO 1994
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Gas- und Sanitärtechnik · Schwarzdecker · und 4 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abbrucharbeiten von eingeschoßigen baulichen Anlagen, soweit keine Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind