KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abbruch- und Demolierungsgewerbe, eingeschränkt auf den Abbruch von ebenerdigen Bauwerken mit oder ohne Maschinen, soweit nicht besondere Sicherheitsvorkehrunge · Baugewerbetreibender eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, eingeschränkt auf den Abbruch von ebenerdigen Bauwerken mit oder ohne Maschinen, soweit nicht be (ruhend)

