KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
212 Maler und Anstreicher-Betriebe in Steiermark, verteilt auf 13 Bezirke, 194 davon sind Meisterbetriebe (92 %), 212 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 42,8 % (Jahresabschlüsse bis 2025, 148 Betriebe), die 148 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 1,5 Mrd. € Bilanzsumme (Median 576 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 22.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Maler und Anstreicher · Tischler, eingeschränkt auf das Verlegen, Schleifen und Oberflächenbehandeln sowie das Ausführen von Reparaturarbeiten von Klebe- und Fertigparketten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 9 GewO 1994 · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi, Linoleum sowie von textilen Belä
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 8 GewO 1994 i.d.g.F., (auch Berechtigung zum Verkleiden der Wände mit Tapeten)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Schilderherstellung verbunden mit Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer (verbundenes Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), ausgenommen Estrichherstellung · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z. 9 GewO 1994 · Stukkateure und Trockenausbauer gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994 i.d.g.F., eingeschränkt auf Trockenausbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994 · Elektrotechnik · Gas- und Sanitärtechnik · und 4 weitere
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