KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
188 Abrissunternehmen-Betriebe in Österreich, verteilt auf 76 Bezirke in 9 Bundesländern, 87 davon sind Meisterbetriebe (46 %), 188 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 44,4 % (Jahresabschlüsse bis 2025, 139 Betriebe), die 139 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 6,5 Mrd. € Bilanzsumme (Median 1,6 Mio. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 22.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher (Handwerk) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Z.7 Teilgewerbe-Verordnung · Sprengungsunternehmen gemäß § 127 Z.3 GewO 1994, eingeschränkt auf Gesteinssprengungen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Betrieb von Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten und weiters eingeschränkt auf Abbrucharbeiten von Gebäuden mit max. drei Geschoßen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister · Sprengunternehmer, ausgenommen Bauwerks- und Bauteilsprengung sowie Metall- und Lawinensprengung · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Sprengungsunternehmen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zugluft, Schwarzdecker) · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister gem. § 157 GewO 1973 · Betrieb von Sprengungsunternehmen gem. § 150 GewO 1973 · Zimmermeister
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 157 GewO 1973) · Sprengsunternehmen (§ 150 GewO 1973)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd · Baumeister (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Gas- und Sanitärtechnik · Sprengungsunternehmen gem. § 94 Z 65 GewO 1994 · Baugewerbetreibender gemäß § 94 Ziffer 5 GewO 1994, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten · Statisch nicht belangreiche Demontage und Entfernung von dauerhaft mit dem Mauerwerk verbundenen Gegenständen wie etwa Fliesen, Türstöcke, Fensterstöcke, Fußböd
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Montage von Fenster und Türen mit Ausnahme von Brandschutz- und Sicherheitstüren in die bereits vorgesehenen Maueröffnungen mit und ohne Blindstock
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Abbruchgewerbe · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Betrieb von Sprengungsunternehmen · Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau gemäß § 1 Ziffer 7 Teilgewerbe-Verordnung