KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag), unter Ausschluss der den Bodenlegern, Malern, Anstr
864 Bodenleger-Betriebe in Österreich, verteilt auf 111 Bezirke in 9 Bundesländern, 482 davon sind Meisterbetriebe (56 %), 864 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 48,4 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 607 Betriebe), die 607 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 7,4 Mrd. € Bilanzsumme (Median 651 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 23.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag), unter Ausschluss der den Bodenlegern, Malern, Anstr
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Glätten von Betonplatten sowie das oberflächliche Auffräsen, Schleifen und Einschneiden (Rillieren) von Betonbodenf
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994, ausgenommen Estrichherstellung;
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Baumeister (§ 94 Z5 GewO 1994) · Bodenleger (§ 94 Z.2 GewO 1973) · Dachdecker (Handwerk) · und 5 weitere
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk) · Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen von Fertig-Parkett, elastischen Belägen und Teppichen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Pflasterer (Handwerk) · Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf die Estrichherstellung · Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Stukkateure · und 1 weitere
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 8 GewO 1994 · Bodenleger, eingeschränkt auf das Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren, von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie textilen Belägen
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Tischler · Verlegen, ausgenommen Verspannen und Spalieren von Belägen aus Kunststoff, Gummi und Linoleum sowie textilen Belägen, eingeschränkt auf das Verlegen von Kunstst
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk) eingeschränkt auf die Montage von nicht tragenden Ständerwänden und abgehängten Decken
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) gem. § 94 Z 7 GewO 1994 eingeschränkt auf: Estrichherstellung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger, beschränkt auf die Belag- und Parkettverlegung
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Maler und Anstreicher (§ 94 Z.51 GewO 1973)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z 7 GewO 1994 ausgenommen das Verlegen von Parkettböden