KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Baumeister (ruhend)
864 Bodenleger-Betriebe in Österreich, verteilt auf 111 Bezirke in 9 Bundesländern, 482 davon sind Meisterbetriebe (56 %), 864 führen eine aktive Gewerbeberechtigung, die Eigenkapitalquote liegt im Median bei 48,4 % (Jahresabschlüsse bis 2026, 607 Betriebe), die 607 Betriebe mit veröffentlichter Bilanz kommen zusammen auf 7,4 Mrd. € Bilanzsumme (Median 651 Tsd. € je Betrieb).
Quellen: Firmenbuch (Justiz) und Gewerbeinformationssystem GISA, Jahresabschlüsse aus dem Firmenbuch.Stand 23.9.2026.
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Baumeister (ruhend)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (§ 94 Z 1 GewO 1994) · Maler und Anstreicher verbunden mit Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller (§ 94 Z 8 GewO 1994) · Stukkateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf Trockenausbauer, eingeschränkt auf den Austausch und die Reparatur von Gipskartonplatten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf die Verlegung von Estrichen und monolithischen Bodenplatten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Estrichverlegung
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) · Keramiker verbunden mit Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger gemäß § 94 Z. 1 GewO 1994 i.d.g.F. · Maler und Anstreicher (Handwerk)
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk), eingeschränkt auf Bauwerksabdichter (Abdichter gegen Feuchtigkeit, Druckwasser und Zuluft, Schwarzdecker)
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KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994, eingeschränkt auf die Herstellung von Industriefußböden auf Epoxidharzbasis
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Verlegen, Schleifen und Versiegeln von Parkettböden
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf Parkettbodenleger
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Malergewerbe (Zimmermaler und Anstreicher) · Verlegen von Gummi- und Kunststoffbodenbelägen unter Ausschluss jeder Tätigkeit, die einem gebundenen, handwerksmäßigen oder konzessionierten Gewerbe vorbehalte
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf die Estrichherstellung · Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk), eingeschränkt auf die Einbringung und Montage von Trittschall-und Wärmeisolierung und Beschüttung auf Böden
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Belägen und Parkett
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Aufbringen einer flüssigen Kunstharzschicht unter Einbringung von Farbplättchen aus Kunststoff (Chipsbelag) und von Ziersplitt (Steinteppich), unter Ausschluss · Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk), eingeschränkt auf das Verspachteln von bereits montierten Gipsplatten
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger gemäß § 94 Z.1 GewO 1994, eingeschränkt auf das Verlegen von Estrich und Industrieestrich · Maler und Anstreicher gemäß § 94 Z 47 GewO 1994, eingeschränkt auf die Erstbeschichtung von Betonböden auf Epoxybasis
KI-generiertGewerbeberechtigungen: Bodenleger (Handwerk), eingeschränkt auf das Verlegen von Estrichen